Deilmann-Zwillinge verurteilt

Die ehemaligen Reederinnen des früheren ZDF-Traumschiffs „Deutschland“, Gisa und Hedda Deilmann, sind vom Landgericht Lübeck zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Gericht hat die Zwillingsschwestern der versuchten Steuerhinterziehung, des Bankrotts und der falschen eidesstattlichen Versicherung für schuldig befunden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. In dem Prozess ging es um nicht gezahlte Erbschaftssteuer und falsche Angaben der Schwestern gegenüber einem Gerichtsvollzieher, sagte der Anwalt von Hedda Deilmann, Ralf Wassermeyer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Schwestern wollen Revision beantragen.

Die Schwestern sollen Teile ihres Vermögens vor Beginn des Insolvenzverfahrens auf andere Familienmitglieder überschrieben und dies dem Gerichtsvollzieher verschwiegen haben. Außerdem ging es um einen Pflichtteilsanspruch der Mutter gegen ihre Töchter, der nicht ordnungsgemäß versteuert worden sein soll.

Die geforderte Erbschaftssteuer von rund 430.000 Euro ist inzwischen vollständig gezahlt worden, so Wassermeyer. Gisa und Hedda Deilmann hatten nach dem Tod ihres Vaters 2003 die Leitung der Reederei Peter Deilmann übernommen. 2010 musste die Firma Insolvenz anmelden. FBi/lno

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