A20: Rückschlag für Schleswig-Holstein

Vor dem Bundesverwaltungsgericht erlitt Schleswig-Holsteins Landesregierung jetzt einen weiteren Rückschlag im Elbtunnel-Prozess. Die Richter erklärten den Planfeststellungsbeschluss für zunächst rechtswidrig, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Kiel mitteilte. Grund sei die Geheimhaltung eines Berichts über Auswirkungen auf die Wasserqualität. Die Planer müssen diese Unterlagen nun nachträglich veröffentlichen – Bürger können anschließend Einwände dagegen erheben. Die unzureichende Berücksichtigung von EU-Richtlinien macht den Unternehmensverband Logistik (UVL) „fassungslos“. Verkehrsminister Meyer spricht hingegen von einem nur kleinen Rückschlag und bleibt optimistisch: „Wir werden diesen Fehler beheben.“ Seit Montag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht sechs weitere Klagen gegen die geplante Elbquerung (THB 12. April 2016). Eine endgültige Entscheidung darüber soll Ende April erfolgen. lno/flu

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