Elbvertiefung: Ergänzende Unterlagen beim Verfassungsgericht
Hamburg hat bei der geplanten Elbvertiefung den nächsten Schritt vollzogen. Beim Bundesverwaltungsgericht wurden jetzt die geforderten ergänzenden Unterlagen termingerecht eingereicht, teilte die Wirtschaftsbehörde am Donnerstag mit.
Der Ausbau war 2012 genehmigt worden, allerdings wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen geklagt. Die Entscheidung, ob mit dem Bau begonnen werden darf, hängt deshalb derzeit vom Bundesverwaltungsgericht ab. Das Gericht hatte mehrere naturschutzrechtliche Fragestellungen zur Klärung aufgegeben und gleichzeitig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zum wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vorgelegt. Der EuGH hat dazu mittlerweile seine Entscheidung getroffen.
Das Bundesverkehrsministerium veranschlagt die Kosten einer Elbvertiefung für den Bund mit 398 Millionen Euro und für Hamburg mit 248 Millionen Euro. fab
