IHK begrüßt BVG-Entscheidung für den A20-Elbtunnel
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig zum niedersächsischen Planfeststellungsbeschluss des A20-Tunnels stellt aus Sicht der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung der Elbquerung dar. „Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat das Planfeststellungsverfahren sauber durchgeführt und alle Betroffenheiten angemessen gewürdigt“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und das positive Signal, das davon ausgeht, ausdrücklich.“
Das BVG hatte zwei Klagen gegen den geplanten Bau abgewiesen. Die IHK Stade rechnet nun mit einer zügigen Fortsetzung der Planung für den Anschluss des Tunnels. „Profiteur ist der Elbe-Weser-Raum“, so Bielfeldt. Die Region komme in ihrer verkehrlichen Erschließung einen großen Schritt weiter. FBi