Staatsanwaltschaft beharrt auf Prozess gegen Ex-Meyer-Betriebsrat
In dem Strafverfahren wegen Nötigung gegen den früheren Betriebsratschef der Papenburger Meyer Werft beharrt die Ermittlungsbehörde auf einen öffentlichen Prozess. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück habe einen Vorschlag der Verteidigung abgelehnt, das Verfahren gegen Ibrahim Ergin gegen eine Geldbuße von 5000 Euro einzustellen, sagte Behördensprecher Alexander Retemeyer am Donnerstag zu einem entsprechenden Bericht der "Ostfriesen-Zeitung".
Ergin wird vorgeworfen, junge Werkstudenten zum Eintritt in die IG Metall genötigt zu haben. Ergin selber hat die Vorwürfe stets bestritten.
Die Werft hatte wegen der Vorwürfe vergeblich versucht, Ergin fristlos zu kündigen. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung. Das Unternehmen unterlag am Arbeitsgericht Lingen. Am Landesarbeitsgericht Hannover hatten sich beide Parteien im Sommer auf einen Vergleich geeinigt, wonach Ergin das Unternehmen verlässt. Er soll künftig als Gewerkschaftssekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Oldenburg arbeiten.
"Wir meinen, dass eine öffentliche Hauptverhandlung stattfinden sollte", sagte Retemeyer. Der Fall habe eine große Öffentlichkeitswirksamkeit gehabt, so dass auch wegen der Opfer eine Verhandlung notwendig sei. Der Fall dürfe nicht "unter der Hand" weggebügelt werden.
Vorschlag der Vertreidigung
Dem Bericht der "Ostfriesen-Zeitung" zufolge hatte der Anwalt Ergins, Klaus Ulrich Ventzke aus Hamburg, dem Papenburger Amtsgericht den Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens gemacht. Auf Nachfrage sagte Ventzke, er gebe zu dem Fall keinen Kommentar ab.
Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, muss das Amtsgericht in Papenburg entscheiden. Die Anklage liegt bereits seit Mai vor. Weil die zuständige Richterin schwanger geworden sei, gebe es in der Frage noch keine Entscheidung, sagte ein Gerichtssprecher. (lni)