BDB lobt Anhebung der Kanalquerungen

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) begrüßt den vom Bundestag getroffenen Beschluss zum Ausbau für die Bundeswasserstraßen und damit die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Jetzt müssten die Maßnahmen nur zügig umgesetzt werden.

„Das Wasserstraßenausbaugesetz für die Flüsse und Kanäle in Deutschland war eine Kernforderung des BDB an die Bundespolitik“, sagte BDB-Präsident Martin Staats (MSG Würzburg), in einer Stellungnahme. „Es freut uns, dass der Bund diese Maßnahme nun umsetzt und die erforderliche Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der Wasserstraßen schafft, indem er den mit umfangreichen Untersuchungen belegten Bedarf an bestimmten Ausbaumaßnahmen verbindlich festschreibt.“

Elf laufende Vorhaben sowie 24 neue Vorhaben des vordringlichen Bedarfs sind im BVWP 2030 untersucht und nun als Bedarfsplan dem Ausbaugesetz beigefügt worden. Als für die Binnenschifffahrt wichtigste neue Maßnahmen sind zu nennen: die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein und am Untermain bis Aschaffenburg, der Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen, die Verlängerung der Neckar schleusen und der Bau der zweiten Schleusenkammern an der Mosel. Als vorgezogener Ersatzneubau soll am Elbe-Seitenkanal das störanfällige Schiffshebewerk Scharnebeck ersetzt werden.

„Das sind wichtige Maßnahmen, die nicht nur der Schifffahrt, sondern insbesondere der verladenden Industrie und damit dem Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland helfen“, so Staats weiter. „Besonders freut uns, dass es uns gemeinsam mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) NRW gelungen ist, die Anhebung von Brücken im westdeutschen Kanalgebiet im Fall des Ersatzneubaus im Ausbaugesetz zu verankern. Damit wird zukünftig mehrlagiger Containerverkehr auf dem Wesel-Datteln-Kanal möglich sein.“

"Jahrzehntelange Umsetzung unzumutbar"

Der BDB-Präsident betonte, dass es nun Aufgabe der Politik sei, entsprechende Finanz- und Personalressourcen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zur Verfügung zu stellen, damit die projektierten Maßnahmen so schnell wie möglich begonnen werden können. „Jahrzehntelange Umsetzungszeiträume, wie wir sie derzeit an der Mosel erleben, sind schlicht unzumutbar“, so Staats. pk

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