Begegnungsverbot auf Mittelweser

Auf der Mittelweser gilt seit dem 15. Juni bis zum 31. August, 17.30 Uhr, zwischen den Kilometern 263,1 und 264,1 ein Aufruf zu besonderer Vorsicht. Das teilte die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes jetzt mit.

In diesem Zeitraum gelten durch eine Einengung des Fahrwassers ein örtliches Begegnungsverbot und eine festgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 9 km/h in beiden Richtungen.

Grund dafür sind Baggerarbeiten im Rahmen der Uferrückverlegung unterhalb der Auemündung. ger

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