BÖB: Hafenausbau behindert

Die Gewerbenutzung darf laut BÖB nicht ausgehöhlt werden (Foto: Stadtwerke Andernach)
Bei den öffentlichen Binnenhäfen werden Befürchtungen laut, eine gesetzliche Neuregelung könne sie in ihren Entwicklungschancen behindern.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ den Kommunen die Möglichkeit einräumen, künftig auch in stark verdichteten „urbanen Gebieten“ oder in Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen und Gebäude als Wohnraum zu nutzen. „Die ausdrückliche Möglichkeit, in dieser neuen Baugebietskategorie reine Wohngebäude zuzulassen, ist ein Angriff auf andere Nutzungen in unmittelbarer Nähe, die erhöhte Lärmemissionen in ihrer Baugebietskategorie ausdrücklich zulassen“, kommentierte Boris Kluge, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen, den Gesetzentwurf. „Häfen und Industriegebiete sind traditionell der Ort, an dem Unternehmen produzieren und umschlagen, die eben höhere Lärmgrenzwerte benötigen. Wir fühlen uns von dieser Kategorie bedroht.“
Die Binnenhäfen gehen davon aus, dass Kommunen den neuen Gebietstyp verstärkt nutzen, um Wohnbebauung näher an bestehende gewerbliche Nutzungen her anrücken zu lassen. Erfahrungsgemäß entstehen daraus Konflikte mit bestehenden Betrieben. pk