Havarien auf Wasserstraßen besser erfassen

Die Bundesregierung will die Datenbasis für die Binnenschifffahrt verbessern, Foto: Lauenroth
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen über Grundberührungen oder Schiffskollisionen auf den Binnenwasserstraßen des Bundes vor.
Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Nach Aussage der Regierung baut das Bundesverkehrsministerium derzeit jedoch mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eine bundesweite Schiffsunfalldatenbank auf, in der alle Unfälle auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes und auf den Seeschifffahrtsstraßen erfasst werden sollen.
Auf die Frage, ob auf den einzelnen Bundeswasserstraßen Schiffsbegegnungsziffern analog dem Nord-Ostsee-Kanal existieren, führt die Regierung aus, dass entsprechende Zahlen nicht vorliegen. Die Verkehrsberichte der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt enthielten zwar Angaben zu den Berg- und Talverkehren auf den einzelnen Wasserstraßen. Allerdings könnten diese Zahlen nicht mit den tatsächlichen Begegnungszahlen gleichgesetzt werden, weil eine unbekannte Anzahl von Fahrzeugen aus unterschiedlichen Gründen nicht am Verkehr teilnimmt, – sei es, weil sie sich in einer Werft zur Überholung befinden, laden oder löschen oder zur Einhaltung der Ruhezeiten in einem Hafen oder an einer Liegestelle stillliegen.
In einer aktuellen Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion geht es einmal mehr um die Havarie des Frachters „Glory Amsterdam“. Entsprechend der Nachfrage gibt die Bundesregierung in der Antwort Auskunft über die zur Abwicklung der Havarie stattgefundenen Maßnahmen. Gefragt nach einem sich aus dem Vorgang ergebenden Handlungsbedarf heißt es in der Antwort, das Sicherheitskonzept Deutsche Küste unterliege einer ständigen Überprüfung und Anpassung. Das Bundesverkehrsministerium habe die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und das Havariekommando beauftragt, die Wirksamkeit des deutschen Notschleppkonzeptes im Hinblick auf geänderte verkehrliche Randbedingungen zu prüfen und zu evaluieren, um rechtzeitig vor dem Auslaufen der Charterverträge die daraus folgenden Konsequenzen zu ziehen.
Während die Ermittlungen zur Bergung der „Glory Amsterdam“ noch andauern, hat das Havariekommando schwere Vorwürfe gegen den Kapitän erhoben (thb.info 6. Februar 2018). fab/hib