Höhere Haftung gefordert

Die Höchstbeträge zu Haftung in der Binnenschifffahrt sollten nach Ansicht von Verkehrsexperten angehoben und international vereinheitlicht werden. Eine Versicherungspflicht für Fahrgastschiffe, die sich nicht mehr als 15 Seemeilen von der Küste entfernen sei dagegen nicht erforderlich, meinte der 48. Verkehrsgerichtstag am Freitag in Goslar. Die Regelungen zur Haftung des internationalen und nationalen Personenverkehrs auf dem Wasser sollten auch für die Binnenschifffahrt gelten. Außerdem regten die Experten an, binnenschifffahrtsrechtliche Verfahren nach Vorbild des Seerechts auf Schifffahrtsgerichte in Deutschland zu konzentrieren.

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