„Hüterin der freien Rheinschifffahrt“
Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte – kurz Mannheimer Akte – feierte 2018 ihr 150-jähriges Bestehen.
Jetzt wurde sie zwecks einer Ausstellung im Museum der Deutschen Binnenschifffahrt im Rahmen eines Festakts in Duisburg in Empfang genommen. Das internationale Abkommen, das auch heute noch den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt, war am 17. Oktober 1868 durch die damaligen Anrainerstaaten Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden ratifiziert worden.
Ein Boot der Wasserschutzpolizei brachte den Koffer nun mit den Originaldokumenten zum Anleger des Museums im Eisenbahnbassin in Ruhrort, wo die Akte vom Duisburger Kulturdezernenten Thomas Krützberg entgegengenommen wurde. Roberto Spranzi (DTG, Duisburg), Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB), würdigte im Rahmen eines Grußworts das Regelwerk. Die Mannheimer Akte sei „auch heute noch für die Binnenschifffahrt von herausragender Bedeutung“. Sie sichere die abgabenfreie Befahrung des Rheins.
Eigentlicher Aufbewahrungsort der Originalakte ist der Sitz der infolge des Abkommens entstandenen Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg, die bis heute als „Hüterin der freien Rheinschifffahrt fungiert“, so der BDB. Anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten im vergangenen Jahr wurde die Akte im Mannheimer Schloss ausgestellt und wird nun an verschiedenen Standorten am Rhein präsentiert.
Zu den Ehrengästen beim Empfang des Regelwerks zählten Achim Wehrmann, ZKR-Präsident und Leiter der Unterabteilung Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium, und ZKR-Generalsekretär Bruno Georges. fab