Landeshauptstadt geht gegen Urteil zu geplantem Schiffsanleger vor
Die gerichtliche Auseinandersetzung um den geplanten Bau eines Fahrgastschiffanlegers in der Schlossbucht des Schweriner Sees geht in die nächste Runde. Die Landeshauptstadt kündigte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin an, das der Stadt den geplanten Bau untersagt. "Darf der Schlossanleger nicht gebaut werden, können wir unsere wassertouristische Entwicklungskonzeption begraben", sagte der zuständige Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Ordnung in der Stadtverwaltung, Bernd Nottebaum, am Mittwoch. Die Beschwerde werde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegt.
Die Landeshauptstadt war vor dem Verwaltungsgericht im Dezember mit ihrem Antrag gescheitert, den Baustopp für den Anleger gegenüber der Schlossinsel aufzuheben. Grund sei der geplante Standort des Anlegers, der mehr als 50 Meter in den See hinausragen und einen knapp 40 Meter langen, davon abzweigenden Steg bekommen soll, hatte das Gericht mitgeteilt. Er liege in einem gesetzlich geschützten Röhrichtgürtel sowie innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebiets Schweriner Seen.
Nottebaum verwies darauf, dass die Stadt die Auswirkungen des Bootsverkehrs auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes Schweriner Seen gutachterlich bewerten ließ. Die Untersuchung des Kieler Instituts für Landschaftsökologie zu 15 wassertouristischen Bauvorhaben in Schwerin habe festgestellt, dass selbst bei Verwirklichung aller Projekte mit 451 zusätzlichen Liegeplätzen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu befürchten seien. (mv)