Neuregelung der Gebühren

Der Bund will das bestehende Gebührensystem für die Nutzung der Flüsse und Kanäle in Deutschland von Grund auf reformieren.

Die seit Jahrzehnten übliche Abgabe, die für das Befahren der Wasserstraßen gezahlt wird, also eine Art Maut, soll „wettbewerbsneutral vereinheitlicht werden“ und hierfür eine neue Rechtsgrundlage erhalten, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.

Bisher hing die Höhe der Abgabe wesentlich von der Art des transportierten Gutes ab. Dieses Prinzip soll nun aufgegeben werden. Um die Reform im Detail planen und mögliche negative Folgen für die Binnenschifffahrt besser abschätzen zu können, wird nun zunächst ein Gutachten erstellt. Bis Ende 2018 soll der Reformprozess abgeschlossen sein.

Martin Staats, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB), brachte jetzt auf dem Parlamentarischen Abend der Binnenschifffahrt in Berlin die Sorgen der Branche zum Ausdruck: Es sei „absolut richtig und notwendig“, dass die Höhe der zukünftigen Abgaben sich nicht an den Vollkosten orientieren soll, die das Bundesgebührengesetz ab 2018 vorschreibt. „Es kann nicht sein, dass die Binnenschifffahrt die Kosten des gesamten Systems bezahlen soll, die unter anderem auch für den Hochwasserschutz oder die Trinkwassergewinnung entstehen“, so Staats. „Hier müssen sich sämtliche Nutzer an den Gesamtkosten beteiligen, sei es die Freizeitschifffahrt, sei es die Wasserwirtschaft.“

Staats warnte vor den rund 160 Gästen aus Politik und Verwaltung zugleich vor negativen Konsequenzen, die durch eine überproportionale Kostenanlastung entstehen: „Es sollen mehr Güter auf den besonders umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt verlagert werden; das will auch die Bundesregierung. Diese Absicht verträgt sich aber nicht mit einer Verteuerung der Verkehre, und sei es auch nur in einigen ausgewählten Fahrtgebieten.“ Das könne eine Verkehrsverlagerung auf die Straße auslösen. Es wäre für alle am System Wasserstraße Beteiligten gut zu wissen, was die Regierung unter einer „wettbewerbsneutralen Vereinheitlichung“ der Abgaben versteht, so der BDB-Präsident.

Beruhigt nahm Staats dabei die Äußerung von Reinhard Klingen, Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium, auf, dass eine Verteuerung der Schifffahrt keinesfalls beabsichtigt sei. Es gehe im Gegenteil vielmehr um die Schaffung eines Spezialgesetzes, um die zukünftige Anlastung von enormen Vollkosten zu vermeiden.

„Ich erwarte, dass das Bundesverkehrsministerium Wort hält und die Binnenschifffahrtsbranche und die verladende Wirtschaft als deren Kunden auch weiterhin engmaschig in die Entwicklung dieser Thematik einbindet“, sagte Staats. Bereits während der Erstellung des Gutachtens sollte deshalb ein die Arbeit begleitender Beirat gebildet werden, um mit Hilfe der Fachkenntnisse der Experten Fehlentwicklungen so früh wie möglich zu vermeiden, so der BDB-Präsident. fab

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