Niederlande auf Überholspur

In der Tankschifffahrt entwickelten sich deutsche Marktanteile positiv. Hier der deutsche Binnentanker-Neubau „Holly Reich“ im NOK, Foto: Hasenpusch
Der Anteil der deutschen Flagge am Gütertransport auf deutschen Binnenwasserstraßen nimmt kontinuierlich ab. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet hat.
Demnach sank der Anteil deutscher Schiffe an der Beförderungsmenge zwischen 1991 und 2018 von rund 45,5 Prozent auf etwa 31 Prozent. Bezogen auf die Verkehrsleistung gab es einen Rückgang von 44,4 Prozent auf circa 30 Prozent.
Nahezu spiegelbildlich zu den deutschen Anteilsverlusten stieg der Marktanteil von Binnenschiffen unter niederländischer Flagge. Er erhöhte sich bezogen auf die Beförderungsmenge von rund 42,8 Prozent im Jahr 1991 auf rund 56,7 Prozent im Jahr 2018; bezogen auf die Verkehrsleistung von rund 41,1 Prozent auf rund 54,9 Prozent.
Im laufenden Jahrzehnt hat sich der Anteilsverlust jedoch deutlich abgeschwächt. Ein Grund dafür war insbesondere die positive deutsche Marktanteilsentwicklung im wachsenden Segment der Tankschifffahrt, vor allem bei Beförderungen von Mineralöl- und chemischen Erzeugnissen.
In der Trockengüter- und Containerschifffahrt zeichnet sich hingegen bislang keine positive Trendwende ab. Beförderungen von Containern finden auf deutschen Wasserstraßen größtenteils mit Binnenschiffen unter niederländischer Flagge statt. Bei Beförderungen mit Gütermotorschiffen verzeichnete die deutsche Flotte im laufenden Jahrzehnt ebenfalls Marktanteilsverluste.
Das BAG gibt jedoch zu bedenken, dass Marktanteilsverluste von Binnenschiffen unter deutscher Flagge nicht zwingend gleichbedeutend mit Auftragsverlusten der deutschen Binnenschifffahrt sind. Bedeutende deutsche Binnenschifffahrtsunternehmen sind über Tochtergesellschaften beziehungsweise Kapitalbeteiligungen international verflochten und ausgerichtet.
Die Aussagekraft der Flagge eines Binnenschiffs verliere damit grundsätzlich an Bedeutung. Sie kennzeichne zwar den Registerort eines Schiffes, sagt allerdings weder etwas über die Nationalität des Eigentümers noch die Herkunft des Auftraggebers aus. bek/jpn