Tempolimit kein Thema
Aus Sicht der Bundesregierung sind weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Binnenschifffahrt in Deutschland nicht sinnvoll, um den Schadstoffausstoß der Schiffe zu reduzieren. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
„Anders als bei den Verkehrsträgern Bahn und Straße ist das Verkehrsverhalten weniger durch die (Höchst-)Geschwindigkeit, als durch die Strömung des Gewässers, die Gewässergeometrie und die Ladung bestimmt“, erklärte die Bundesregierung. Je nach Gewässerbreite und Bebauungsabstand spiele zudem der meteorologische Einfluss eine deutlich größere Rolle als bei der Straße. Auf Kanälen, also Gewässern, die de facto keine Strömung haben, würden schon heute Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, „so dass Schiffe hier nur im Teillastbereich fahren und entsprechend weniger emittieren“.
Ohnehin spielten fahrende Binnenschiffe in der Debatte um die Luftschadstoffbelastung in Innenstädten eine unbedeutende Rolle. „Probleme könnten Liegestellen und Häfen sein. Hier ist aber ein Tempolimit nicht anwendbar“, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort fest.
In einer weiteren Kleinen Anfrage thematisierte die FDP den Einsatz neuer Binnenschiffmotoren auf Basis der auf europäischer Ebene verabschiedeten Non-Road-Mobile-Machinery-Verordnung. Deren Ziel ist die Reduktion von Emissionen sowie das Ersetzen der ältesten Motoren durch umweltfreundlichere. Nach Auffassung der Bundesregierung werde „nicht der Einsatz neuer Motoren erforderlich“. Mit der Verordnung würden lediglich die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung definiert, die neue Binnenschiffmotoren künftig zu erfüllen hätten. ger