BGH verurteilt Warburg
Der Bundesgerichtshof hat die Privatbank Warburg wegen fehlerhafter Beratung bei Schiffsfonds zu Schadenersatz verurteilt (Az: XI ZR 542/14). Der klagende Anleger war nicht hinreichend über Vermittlungsprovisionen aufgeklärt worden, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfallen, lautet die Begründung. 50.000 Euro hatte der Investor in einer Schiffsbeteiligung angelegt. Die Forderungen des Anlegers waren nach Auffassung des BGH noch nicht verjährt, weil die dreijährige Frist nicht mit der Zeichnung der Fondsanteile, sondern mit der Kenntnisnahme der überhöhten Provisionen begonnen habe.
In einer anderen Sache, den umstrittenen „Cum-Ex-Deals“, hatte die Kölner Staatsanwaltschaft im Januar die Zentrale von Warburg durchsuchen lassen. fab
