Erste Beluga-Zivilklagen gescheitert

Die Beluga-Flotte (hier die „Beluga Fortune“) bestand zu Beginn dieses Jahrzehnts aus mehr als 70 Einheiten, Foto: Hasenpusch
Der Insolvenzverwalter der ehemaligen Beluga-Reedereigruppe, Edgar Grönda, ist mit seinen Millionen-Forderungen gegen drei damalige Beluga-Geschäftsführer teilweise gescheitert. Grönda hatte die Manager – darunter ein ehemals hochrangiger Vertreter des US-Investors Oaktree – verklagt, weil sie 2011 noch wenige Wochen vor dem Beluga-Insolvenzantrag 24 Millionen Euro ausgegeben haben sollen, obwohl die Unternehmensgruppe damals bereits insolvenzreif gewesen sei. Diese Beträge forderte Grönda in dem Zivilverfahren zurück, um sie dann an die Gläubiger verteilen zu können.
Eine Zivilkammer des Landgerichts Bremen hat jedoch jetzt entschieden, dass bei fast 10 der 24 Millionen Euro kein Rückzahlungsanspruch bestehe. Über die restlichen 14 Millionen wird noch weiterverhandelt. Gröndas Zivilklagen richteten sich gegen einen langjährigen Beluga-Geschäftsführer, der bereits wegen Kreditbetrugs und Bilanzfälschung zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, außerdem gegen zwei damalige Oaktree-Manager. Der US-Hedgefonds war wenige Monate vor der Pleite bei der existenzgefährdeten Firmengruppe eingestiegen und übernahm dort später die Geschäftsführung.
Bei einem der beiden Oaktree-Manager entschied das Zivilgericht jetzt, dass er bei einem Teil der zurückgeforderten Ausgaben noch gar kein Beluga-Geschäftsführer gewesen sei, auch nicht faktisch; deshalb könne er für die Zahlungen nicht belangt werden. Bei dem beklagten langjährigen Beluga-Geschäftsführer sah das Gericht die Ansprüche zum großen Teil verjährt.
Der Gründer und langjährige Firmenchef Niels Stolberg steht in diesem Zivilverfahren nicht vor Gericht. Gegen ihn erhebt Insolvenzverwalter Grönda bereits Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe im Zuge von Stolbergs noch laufendem Privatinsolvenzverfahren. Strafrechtlich wurde der Reeder bereits zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er mit rechtswidrigen Mitteln versucht habe, seine Firmengruppe vor dem Untergang zu retten. Das Strafurteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Bei den verbleibenden, noch nicht abgewiesenen Rückzahlungsforderungen in Höhe von rund 14 Millionen Euro will das Gericht jetzt vor allem klären, ob Beluga damals tatsächlich schon insolvenzreif gewesen sei. In solchen Situationen dürfen nur noch ausnahmsweise Firmengelder ausgegeben werden, etwa um Miete oder Strom zu bezahlen.
Der Einstieg ins maritime Geschäft bei Beluga vor achteinhalb Jahren bleibt für Oaktree mit negativen Erfahrungen verbunden. Beluga meldete 2011 Insolvenz an, Oaktree führte die Geschäfte in der Nachfolgegesellschaft Hansa Heavy Lift weiter, konnte aber nur einen kleineren Teil der Beluga-Flotte für sich beanspruchen, da die Mehrzahl der Mehrzweckfrachter Investoren aus KG-Fonds gehörten. Ende 2018 trat dann auch bei Hansa Heavy Lift der Insolvenzfall ein. stg/fab
