EU-Kommission: Untersuchung der Umstrukturierungsbeihilfe für polnische Regionalbahnen

Die Bedenken der Kommission gründen darauf, dass das Unternehmen bereits in der Vergangenheit eine staatliche Beihilfe erhalten haben dürfte. Nach EU-Recht darf einem Unternehmen eine Umstrukturierungsbeihilfe nur einmal in zehn Jahren gewährt werden. Im September 2015 meldete Polen bei der Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe für die polnischen Regionalbahnen (Przewozy Regionalne) in Höhe von 770 Mio. PLN (ca. 181 Mio. EUR) an. Die Kommission stellte im Zuge der vorläufigen Beurteilung aber fest, dass den polnischen Regionalbahnen bereits in der Vergangenheit eine staatliche Beihilfe gewährt worden war. (cm)

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