Ex-Vorstände der HSH wieder vor Gericht

Foto: HSH Nordbank
Ihre berufliche Vergangenheit holt Ex-Vorstände der HSH Nordbank wieder ein. Vom 16. August an müssen sie sich in einem Strafprozess wieder für ihr Handeln bei der ehemaligen Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein verantworten. Sie werden erneut wegen Untreue und in zwei Fällen auch Bilanzfälschung angeklagt. Bis zum 7. August 2020 sind 42 Verhandlungstage angesetzt, auch danach sind noch Verhandlungen möglich, sagte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Dienstag.
Das Hamburger Urteil vom 9. Juli 2014, das die Vorstandsriege um ihren Chef Dirk Jens Nonnenmacher freigesprochen hatte, war im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof in Leipzig aufgehoben worden. In dem Urteil sei nicht ausreichend der Frage nachgegangen worden, ob die Vorstände ihren Pflichten ausreichend nachgekommen seien und die Risiken richtig abgewogen hätten. Nun muss die 18. Strafkammer das Verfahren neu aufrollen. Allein die Klageschrift ist 600 Seiten stark.
Der HSH-Vorstand hatte im Dezember 2007 im Umlaufverfahren einem Paket mit spekulativen und volatilen Kreditausfall-Geschäften („Omega 55“) zugestimmt. Damit sollte die Eigenkapitalquote erhöht und die Bilanz optisch aufgebessert werden. Doch das Geschäft brachte einen dreistelligen Millionenschaden ein.
Die Hamburger Richter hatten ihren Freispruch damit begründet, dass die Fehlentscheidungen der Angeklagten nicht die „Grauzone in Richtung Strafbarkeit“ überschritten hätten. Die frühere landeseigene HSH Nordbank war im November 2018 für rund eine Milliarde Euro an Finanzinvestoren verkauft worden. Die HSH wird Hamburg und Schleswig-Holstein nach Angaben von Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Ende je Land 5,5 bis 7,0 Milliarden Euro kosten. lno/fab