Hansa Treuhand plant neue Schiffsprojekte

Die 1997 in Korea gebaute „Hansa Africa“ verließ 2015 die Flotte von Hansa Treuhand, Foto: Hasenpusch
Bei Hansa Treuhand laufen Planungen für neue Projekte im Segment Transport und Schifffahrt.
„Wir wollen im Markt bleiben“, sagte Firmenchef Hermann Ebel jetzt in einem Pressegespräch in Hamburg. Bei den künftigen Investments müsse es sich nicht unbedingt um Neubauten handeln. „Es gibt auch interessante Secondhand-Projekte“, so der Vorstandsvorsitzende der Holding. Auf der Suche nach Finanzierungspartnern schaue man zum Teil auch über deutsche Grenzen hinweg; insbesondere institutionelle Investoren kämen infrage.
Trotz schwieriger Marktverhältnisse in der Containerschifffahrt verdienen die Panamaxe der Hansa-Treuhand-Flotte laut Ebel derzeit „nicht so schlecht“. Der Markt stehe jedoch weiterhin vor großen Herausforderungen. Das Nachfragewachstum lag 2015 nur bei einem Prozent. Dagegen stieg das Angebot um 8,1 Prozent. „Die Schiffe fahren heute bestenfalls ihre operativen Kosten ein. Bei den allermeisten Schiffen sind die Reserven aufgebraucht“, resümiert Ebel das aktuelle Geschehen.
Für 20 Jahre alte Schiffe sei eine Klasseerneuerung heute sehr schwierig, weil es oft am dafür notwendigen Kapital fehlt und die weitere Nutzungsdauer unklar ist. Das Durchschnittsalter bei Verschrottungen liegt derzeit bei 22 Jahren – ein Wert, der nach Einschätzung Ebels in den kommenden Jahren noch deutlich sinken wird. Aus der eigenen Flotte ging im vergangenen Jahr das 1997 gebaute 3424-TEU-Schiff „Hansa Africa“ (IMO 9134517) an Abbrecher. Zur Flotte der Reederei zählen aktuell 55 Schiffe, darunter 43 Containerfrachter.
Potenzielle Käufer von Schiffen stellen im Vorfeld drei Fragen, führt Ebel aus. Erstens: Steckt noch Fremdkapital in der Gesellschaft? Gegebenenfalls wird ein Abschlag auf den Kaufpreis von 20 Prozent berechnet. Zweitens: Ist die Gesellschaft bereits insolvent? In diesem Fall wenden sich die Interessenten direkt an den Verwalter. Drittens: Handelt es sich um ein KG-Schiff? Falls ja, muss seitens der Gesellschafter bereits ein Kaufbeschluss vorliegen, weil die Herbeiführung eines Kaufbeschlusses zu viel Zeit beansprucht. fab