HSH: Steuerzahler werden in Milliardenhöhe belastet
Die Steuerzahler in Hamburg und Schleswig-Holstein werden am Ende für die früheren Fehler der HSH Nordbank mit einem Milliardenbetrag geradestehen müssen.
Es sei zwar nicht möglich, die Summe unter den heutigen Voraussetzungen zu beziffern, doch es würden „einige Milliarden übrig bleiben“, sagte Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag in Hamburg. Diese Summe müssten die Länder gemeinsam tragen. Das sei das Ergebnis der verfehlten Landesbankenpolitik bis 2008. Eine Abwicklung der Bank zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre deutlich teurer.
Tschentscher machte aber auch deutlich, dass die möglichen Folgen der HSH-Krise im Laufe der vergangenen Jahre stetig kleiner geworden seien. So habe die Bank zeitweise rund 65 Milliarden Euro potenzielle Risiken aus der Gewährträgerhaftung der Landesbanken getragen. Das sei für die Länder existenzgefährdend gewesen. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) ergänzte: „Die Bedrohung ist vorbei. Wir können uns auf die Phase einrichten, in der wir uns nur noch ärgern.“
Tschentscher erklärte, dass die Übernahme von 6,2 Milliarden Euro an faulen Schiffskrediten durch die Länder keineswegs das Risiko für Hamburg und Schleswig-Holstein erhöhe. Das habe schon vorher bei den beiden Bundesländern als Eignern der HSH Nordbank gelegen. Die Altlasten verschlechterten jedoch das Rating der Bank und verteuerten so die Refinanzierung. Scholz und Tschent scher äußerten sich optimistisch, dass die Bank wie von der EU verordnet bis 2018 verkauft werden könne.
Die Bank wird nach ihrem geplanten Verkauf umbenannt. Das geht aus einer Ad-hoc-Mitteilung der Bank an ihre Investoren hervor. Hamburg und Schleswig-Holstein hatten sich am Montag mit der EU-Kommission auf die Eckpunkte für die Zukunft der HSH Nordbank geeinigt (THB 20. Oktober 2015). Der Verkauf muss innerhalb von zwei Jahren abgewickelt werden, nachdem die EU-Entscheidung verbindlich geworden ist. Damit ist im ersten Halbjahr 2016 zu rechnen, so dass bis 2018 verkauft werden muss. Bei technischen Problemen im Verkaufprozess kann die Frist um sechs Monate ausgedehnt werden. Die Länder können noch übergangsweise für vier Jahre mit 25 Prozent beteiligt bleiben.
Die Bank wird in eine Holdinggesellschaft und eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten, hieß es weiter. Die operative Gesellschaft soll die laufenden Geschäfte weiterführen und spätestens 2018 verkauft werden. Gelingt das nicht, muss sie ihre Geschäfte auslaufen lassen. lno/FBi