Kürzung anerkannt

Eine aktuelle Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofs (IV R 35/16) wirkt sich auf die Tonnagebesteuerung aus.

Der BFH erkennt die Kürzung von 80 Prozent des Gewinns aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags sowohl während der Tonnagebesteuerung als auch nach Rückoption zur Gewinnermittlung an, teilte die Kanzlei Baker Tilly jetzt mit. Mit dieser Entscheidung lasse der BFH die Absetzung für Abnutzungen (AfA) auf den Teilwert nach Rückwechsel zu. Der Unterschiedsbetrag betrifft die als Kombimodelle aufgelegten Schiffsfonds, die in der Startphase mit hohen Verlustzuweisungen die Steuerlast drastisch senken konnten und anschließend zur Tonnagebesteuerung wechselten, die im Vergleich zur Besteuerung nach Gewinnen äußerst gering war. fab

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