Provision ohne Gegenleistung

Wegen einer Provision ohne Gegenleistung in Höhe von 7,6 Millionen Euro stehen ein Schweizer Finanzdienstleister und ein Kieler Anwalt seit Monaten vor dem Landgericht Kiel.

Jetzt ging der Prozess auf die Zielgerade: Staatsanwaltschaft und Verteidiger forderten für den hauptangeklagten Finanzdienstleister jeweils eine Haftstrafe. Die Staatsanwältin beantragte demnach wegen Betrugs in besonders schwerem Fall viereinhalb Jahre Gefängnis. Die Verteidigung hielt drei Jahre und sechs Monate für angemessen, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Für den wegen Beihilfe angeklagten Rechtsanwalt beantragten die Ankläger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem sollen bei ihm rund 200.000 Euro eingezogen werden, und er soll 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sein Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Die 6. große Wirtschaftsstrafkammer will das Urteil am 27. Februar verkünden.

In der Anklage geht es um einen angeblich vermittelten Schiffskredit zum Bau von Containerschiffen in Höhe von 152 Millionen Euro. Diesen soll der Finanzdienstleister 2013 einem Bremer Reeder zugesagt haben. Während das Geld für die Provision in mehreren Tranchen über ausländische Konten auf ein extra angelegtes Konto des mitangeklagten Rechtsanwalts floss, soll die angebliche Bankgarantie für die Schiffskredite nur auf dem Papier existiert haben. lno/fab

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