Vier Jahre Haft für Hauptangeklagten

Im Prozess um einen angeblich vermittelten Schiffskredit in Höhe von 152 Millionen Euro hat das Landgericht Kiel am Mittwoch einen Schweizer Finanzdienstleister wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Anwalt wurde verurteilt wegen Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug. Das Gericht zieht bei dem Anwalt außerdem mehr als 200.000 Euro ein. Die beiden Verurteilten standen wegen einer Provision ohne Gegenleistung in Höhe von 7,6 Millionen Euro vor Gericht.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte für den Hauptangeklagten viereinhalb Jahre Gefängnis und für den Rechtsanwalt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Der nie zustande gekommene Schiffskredit sollte dem Bau von Containerfrachtern dienen. Den Kredit soll der Finanzdienstleister 2013 einem Bremer Reeder zugesagt haben – für eine Provision in Höhe von rund 7,6 Millionen Euro.

Während das Geld für die Provision in mehreren Tranchen über ausländische Konten auf ein extra angelegtes Konto des mitangeklagten Rechtsanwalts floss, soll die angebliche Bankgarantie für die Schiffskredite nur auf dem Papier existiert haben. Die Männer wollten sich damit nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine fortlaufende Einnahmequelle und eine Provision ohne Gegenleistung verschaffen.

Wäre nicht die Kieler Sparkasse misstrauisch geworden – sie stoppte die Weiterleitung der 7,6 Millionen Euro wegen Geldwäscheverdachts –, wäre die Provision nach Darstellung der Staatsanwaltschaft auf ausländische Konten in Hongkong, Paraguay, Liechtenstein, den USA, Rumänien und der Schweiz weiter geflossen und dem Zugriff entzogen worden. lno/fab

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