Zwei Bankenvertreter verweigern Aussage

Commerzbank, HSH und Warburg gehen auch in der Schiffsfinanzierung verschiedene Wege, Foto: fotolia, Marek Gottschalk
Auskunftsfreudige Commerzbanker und zugeknöpfte Kollegen aus dem Norden – zwischen diesen Extremen bewegte sich die Zeugenbefragung im vierten Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) des Bundestags zu Beginn dieser Woche.
In der Sitzung gaben Vertreter der Commerzbank detaillierte Einblicke in die Abläufe dieser in Verruf geratenen Aktiengeschäfte in ihrem Hause. Sie betonten allerdings, dass die Commerzbank mit mehrfachen Erstattungen für eine einmal gezahlte Steuer nichts zu tun gehabt und solche Modelle auch nicht an Kunden vermittelt habe. Die Bank hatte Ende 2015 eine freiwillige Untersuchung solcher Geschäfte seit 2003 eingeleitet.
Von ihrem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht machten dagegen der Aufsichtsratsvorsitzende der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, und Christian Hofmann von der HSH Nordbank Gebrauch. Der Anwalt von Olearius führte zur Begründung an, gegen seinen Mandanten ermittle die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften unter Beteiligung des Bankhauses Warburg. Aussagen von Olearius könnten daher den Tatverdacht der Behörde verstärken und die Gefahr der Strafverfolgung erhöhen.
Der Anwalt von Hofmann sagte, sein Mandant könne sich mit der Beantwortung von Fragen zu Aktienhandelsgeschäften aus Sicht der Staatsanwaltschaft potenziell strafbar machen, und es könnte der Anfangsverdacht eines Straftatbestands entstehen. Der Ausschussvorsitzende Hans-Ulrich Krüger (SPD) bewertete die Verweigerungsgründe als berechtigt und brach die Vernehmung der beiden Zeugen daraufhin ab.
Warburg war im Januar von Ermittlern durchsucht worden. Im April erklärte die Bank, nach einer intensiven Überprüfung könne sie „an ihrer Auffassung festhalten, dass sie rechtlich einwandfrei gehandelt hat“. Für den Fall „einer etwaigen abweichenden Beurteilung“ verfüge sie über ausreichende Reaktionsmöglichkeiten. Olearius ist seit 2014 Aufsichtsratsvorsitzender von M.M. Warburg und war zuvor Sprecher der Gesellschafter der Bank.
Zum Auftakt der Sitzung erklärte Markus Plümer, Head of Securities Finance and Equity Collateral Solutions bei der Commerzbank, sein Haus habe im Ergebnis der freiwilligen Aufarbeitung festgestellt, entgegen ursprünglicher Annahmen in Einzelfällen in den Jahren 2004, 2005 und 2008 doch Cum/Ex-Geschäfte getätigt zu haben. Die Transaktionen seien im Eigenhandel als Standardgeschäfte gelaufen und seien nicht für Kunden aufgelegt worden.
Auch in der Schiffsfinanzierung weichen die Strategien der Geldhäuser extrem voneinander ab. Während die Commerzbank als einstiger Marktführer schon vor Jahren beschlossen hat, aus dem Geschäft vollständig auszusteigen, hat die HSH Nordbank – selbst ehemals Nummer 1 unter den Schiffsfinanzierern – schon aus regulatorischen Gründen große Kreditpakete abstoßen. Aktuell sorgt dabei der Verkauf von faulen Schiffskrediten an die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein als Anteilseigner für Gesprächsstoff. Der Verdacht, einzelnen Reedern könnten im Zuge von Sanierungen Teilsummen zu Lasten der Steuerzahler erlassen worden sein, hat sich erhärtet.
Zu den bevorzugten Unternehmen zählt die Norddeutsche Vermögen Holding des ehemaligen HSH-Beirats Bernd Kortüm. Allein für die Norddeutsche Reederei steht ein nachträglicher Schuldenerlass von 547 Millionen Euro im Raum. M.M. Warburg hat sich im maritimen Geschäft einiges vorgenommen und engagierte im Sommer mit Jens Dose und Christian Speer zwei neue Spezialisten für die Schiffssparte (22. Juli 2016). hib/fab