A1-Brücken-Crash: Kapitän vor Gericht

Es war eine der folgenschwersten Brückenhavarien auf dem Gebiet des Stadtstaates Hamburg: Knapp zehn Monate nach dem Crash eines Schubverbandes mit der Autobahnbrücke im Zuge der A1 bei Hamburg-Stillhorn muss sich die Schiffsführung jetzt vor Gericht verantworten. Der schwerwiegende Vorwurf: „Gefährdung des Schiffsverkehrs“. Die Stadt Hamburg erhebt Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Unmittelbar nach der Kollision des stromaufwärts fahrenden Schubverbandes befürchteten die Fachbehörden kurzfristig sogar einen Einsturz der Brücke. Was jedoch folgte, waren aufwendige Instandsetzungsarbeiten, die eine Teilsperrung der Brücke in Fahrtrichtung Süden nach sich zogen. Bis in den August währten die Reparaturarbeiten. Verkehrsbehinderungen waren dabei an der Tagesordnung. EHA

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