Einigung beim „Port Package III“ erzielt

Das „Port Package III“ schafft einen Rahmen für den Zugang zum Markt für Hafendienste (Foto: Scheer)
Das „Port Package III“ ist einen weiteren Schritt voran gekommen, es besteht allerdings noch Klärungsbedarf.
Das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben bei der Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen eine Einigung erzielt. Das teilte jetzt der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der EU-Kommission mit. Dabei geht es um den Beschluss des Bundesrates zu den Verhandlungen um das „Port Package III“, der im Wesentlichen mit den Positionen des ZDS übereinstimme.
„In ihrer Stellungnahme erklärt die Kommission, dass im Rahmen der Trilog-Verhandlungen das Parlament und der Rat eine Einigung erzielt hätten, die von der Kommission unterstützt werde und den Anmerkungen des Bundesrates weitgehend Rechnung trage“, resümiert der ZDS. Die Verordnung gebe nach Einschätzung der Kommission keine einheitliche Standardlösung vor, sondern schaffe ein Umfeld der Rechtssicherheit, in dem alle Häfen in der EU unter gleichen Wettbewerbsbedingungen agieren könnten. Die Kommission erwarte nunmehr einen Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens in den nächsten Monaten.
Im Anhang zur Stellungnahme geht die Kommission auf Fragen ein, die der Bundesrat aufgeworfen hatte. Sie stellt dabei klar, dass aus ihrer Sicht die Verordnung den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität zur Umsetzung in nationales Recht lasse. Zum Begriff der staatlichen Beihilfe verweist die Kommission auf ihre Bekanntmachung aus dem Frühjahr 2016. Zur Hafeninfrastruktur werde dort erklärt, dass Investitionen in Infrastruktur, die für Tätigkeiten des Staates in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erforderlich seien, nicht der Beihilfekontrolle unterlägen. Ausgenommen seien ebenso Infrastrukturprojekte, die nicht kommerziell genutzt werden dürften. Daneben wird auf die laufende Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) durch die Kommission und die anstehende zweite Phase des öffentlichen Konsultationsverfahrens nach der Sommerpause verwiesen.
Baggertätigkeiten könnten herausgelöst werden
In Bezug auf die Frage der Herausnahme von Diensten sehe die Verordnung Transparenz bei der öffentlichen Finanzierung von Baggertätigkeiten vor. Die Lotsendienste unterlägen hingegen in vollem Umfang den Bestimmungen über Transparenz und Hafendienstentgelte. Für eine Herausnahme des Sammelns von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen sehe die Kommission keinen Grund, da die Dienstleistung durch den zu schaffenden Rechtsrahmen verbessert werde.
Nach Auffassung des ZDS hat die Stellungnahme der EU-Kommission „in keiner Weise zu einer Klärung der Begrifflichkeit Beihilfe beigetragen“. Die Hafen-Verordnung und die offenen Fragen zur Anwendung des Beihilferechts auf Häfen stünden in einem unmittelbaren Zusammenhang. Daher gelte weiterhin, zunächst die zweite Konsultationsphase und den überarbeiteten Entwurf der AGVO abzuwarten, um vollständige Klarheit über die Absichten der Kommission zu erhal ten. fab