Elbvertiefung: Schrifturteil liegt vor
Darauf hat Hamburg seit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung am 9. Februar gewartet: die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung. Jetzt liegt das 267 Seite starke Dokument vor und wird in den kommenden Wochen durch die Fachbehörden ausgewertet. Wie berichtet, hatten die Leipziger Richter die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau aufgrund von Verstößen gegen das Habitatschutzrecht für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Auf der anderen Seite wies das Gericht „die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse“ ab. Bei der federführenden Hamburger Wirtschaftsbehörde geht man von einem Abschluss der Arbeiten, einschließlich der Erfüllung der neuen Auflagen, spätestens um 2020 aus. EHA