Elbvertiefung wichtig für Deutschland
Für die Handelskammer Hamburg bleibt die am 23. Juli 2019 physisch in Angriff genommene Elb-Fahrrinnenanpassung weiter alternativlos. Mit Blick auf die am Freitag in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht zur Verhandlung anstehende weitere Klage gegen die Elbvertiefung erklärte der Vize-Präses der Handelskammer Hamburg, Willem van der Schalk, dass „die vollständige Umsetzung der laufenden Fahrrinnenanpassung der Elbe – sowohl in der Breite als auch in der Tiefe – ein zentraler Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit des größten deutschen Seehafens“ sei.
Die Maßnahme sei zudem „von großer Bedeutung für die gesamte außenhandels-orientierte deutsche Wirtschaft“, so van der Schalk weiter. Zugleich kritisierte er, dass die Umsetzung der Arbeiten „schon viel zu lange durch langwierige Klageverfahren hinausgezögert“ wurde. Van der Schalk, der zudem Vorsitzer des Vereins Hamburger Spediteure (VHSp) ist, machte klar, dass „gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise jetzt ein klares Zeichen für den Außenhandels- und Logistikstandort Deutschland gesetzt werden muss“. Es gelte, „alle Wachstumsbremsen schnellstmöglich“ zu lösen.
In der am Freitag durch die Leipziger Richter zu behandelnden Klage, die 2018 durch das „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ angestrengt und die durch die drei großen Umweltverbände im September 2018 unterstützt wurde, geht es im Kern um „die ergänzten Planungen“ zu der Infrastrukturmaßnahme. Das grundlegende Urteil des Gerichts zur Realisierbarkeit der Elbvertiefung fiel 2017.
Nach Überzeugung des Aktionsbündnisses „verstoßen die Planung und Umsetzung auch nach mehrfachem Nachbessern gegen geltendes Recht“. Sie führten zudem zu einer unverhältnismäßigen Schädigung der Elbe als Lebensraum vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten. EHA