EU-Beihilferecht in der Kritik

(Bild: Hasenpusch)
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat die Pläne für das EU-Beihilferecht für Häfen kritisiert.
Der von der Europäischen Kommission im Zuge eines Konsultationsverfahrens zur Diskussion gestellte Entwurf zur Einbeziehung von Häfen in die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung im EU-Wettbewerbsrecht (AGVO) enthalte sachfremde Elemente, bezog der ZDS jetzt Stellung. Bei wesentlichen Aspekten würde die neu gefasste AGVO zudem keine Rechtssicherheit schaffen.
Die EU-Kommission solle klarstellen, dass Investitionen in die allgemeine Verkehrsinfrastruktur nicht den Tatbestand einer Beihilfe erfüllen.
Die vorgelegten Vorschläge würden viele Fragen aufwerfen, insbesondere beim Thema Ausbaggerung. Auch das Vorgehen zur Ermittlung anrechenbarer Kosten von Investitionsmaßnahmen, die unter die Schwellenwerte einer AGVO fallen würden, bleibe im Entwurf unklar. Zudem wolle die Kommission Miet- und Pachtverträge in Häfen auf eine Laufzeit von 30 Jahren beschränken. Dabei hätten EU-Parlament und Mitgliedsstaaten eine solche Beschränkung bereits „deutlich zurückgewiesen“. fab

