Fortschritt im Rheinauhafen

Das Festmachverbot für die 1,4 Kilometer lange Kaimauer am Rheinauhafen in Köln ist unter Auflagen zum 1. Oktober aufgehoben worden. Das im Februar 2018 ausgesprochene Festmachverbot hatte die Binnenschifffahrt angesichts der ohnehin schon äußerst angespannten Liegestellensituation am Rhein „hart getroffen“, stellt der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) fest.

In Abstimmung mit dem Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur der Stadt Köln hatte die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) die Festmachvorrichtungen an der Kaimauer des Rheinauhafens auf Zugfestigkeit überprüft. „Die Zugfestigkeitsüberprüfungen haben ergeben, dass die 150 dort vorhandenen Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden dürfen“, teilte die HGA jetzt mit. Deshalb sei Festmachverbot aufgehoben worden.

Es bestehen allerdings Auflagen für die Binnenschiffer: Beladene Schiffe dürfen eine Breite von 9,50 Meter und eine Tragfähigkeit von 1200 Tonnen nicht überschreiten. Der Einsatz von Winden zum Festmachen ist nicht gestattet. Ebenso ist das Anlegen von mehreren Schiffen nebeneinander nicht erlaubt. Leere Schiffe dürfen an der Kaimauer im Rheinauhafen generell anlegen. Über die Beteiligung Rheincargo biete die HGK weiterhin kostenlose Liegeplätze im Niehler Hafen an.

Gegen das Festmachverbot im Kölner Rheinauhafen hatte vor allem die neu gegründete Europäische Vereinigung der Binnenschiffer (EVdB) protestiert (thb.info 23. April 2018). Der BDB regt jetzt an, auch an den großen Schleusen im Wesel-Datteln-Kanal eine Festigkeitsprüfung der derzeit gesperrten Nischenpoller vorzunehmen, auf deren Grundlage entschieden werden kann, ob bis zur Installation des Festmacherdienstes eine teilweise Nutzung der Poller für leere und teilbeladene Schiffe vertretbar ist. fab

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