„Geisterfahrt“ auf dem Küstenkanal

Kein gültiges Patent und außer dem sogenannten „Schiffsführer“ keine weitere Besatzung an Bord.

So fanden Beamte der Wasserschutzpolizei Brake am Sonnabend die Situation auf einem unter niederländischer Flagge fahrenden Binnenschiff im Seehafen Brake vor. „In meiner über 30-jährigen Dienstzeit bei der Wasserschutzpolizei (WSP) in Niedersachsen ist mir ein derartiger Sachverhalt noch nicht untergekommen“, sagte Polizeihauptkommissar Bernd Napierala. Es sei gar nicht auszudenken, „was alles hätte passieren können, wenn der 26-Jährige aufgrund welcher Umstände auch immer während der Fahrt nicht hätte reagieren können. Um ein Binnenschiff sicher führen zu können, müssen sich unterwegs mindestens immer ein verantwortlicher Schiffsführer und ein Besatzungsmitglied an Bord befinden“, ergänzte der Beamte.

Bekannt wurde das illegale Führen des 85 Meter langen Binnenschiffs durch einen anonymen Hinweis. Die Dreistigkeit des Gesamtvorgangs zeigt sich auch in diesem Detail: Auf seiner Fahrt über den Küstenkanal nach Brake hatte der Binnenschiffer den Schleusenvorgang in Oldenburg allein ausgeführt.

In Brake stellte die Polizei den Niederländer, nachdem sie zunächst das Anlegemanöver abgewartet hatte. Er bestätigte, mit dem Schiff von Oldenburg nach Brake gefahren zu sein. Zur Alleinfahrt befragt, machte er zunächst widersprüchliche Angaben. Zunächst behauptete er, die zweite Person der Schiffsbesatzung, eine Frau, befände sich noch krank an Bord. Erst nachdem der 26-Jährige mit der polizeilichen Absicht konfrontiert worden war, seine Aussage von einer Beamtin überprüfen zu lassen, räumte er ein, ohne jegliche Besatzung gefahren zu sein. Sowohl der Schiffsführer als auch der Eigner müssen sich nun im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verantworten. Beide müssen mit einer erheblichen Geldbuße rechnen. EHA

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