Gesetzantrag für Hafenprojekte
Die norddeutschen Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden in der Bundesratssitzung am Freitag (15.2.) einen Antrag für ein Gesetz zur Beschleunigung von Hafenplanungen einbringen
Ziel ist es, eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren einzuführen, bei denen es um die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen geht, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1350 Tonnen Tragfähigkeit zugänglich sind. Neben einer Abkürzung der Verfahrensdauer würde die Verwaltungsgerichtsbarkeit von Prozessen entlastet, so der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). fab