„Hafenpassage“ statt Hafenquerspange

Von der Wirtschaft seit Jahrzehnten gefordert: die „Hafenquerspange“, jetzt „Hafenpassage“, Grafikgrundlage: DEGES, Karte: maps.com
Hamburgs Senat treibt in Abstimmung mit dem Bund die Planungsarbeiten an der neuen, südlichen Querverbindung zwischen den Autobahnen A 1 (Hamburg-Bremen) und A 7 (Hamburg-Hannover) voran.
Dabei handelt es sich um die Weiterführung der Autobahn A 26 (Hamburg-Stade) als so genannte „A 26-Ost“. Die Neubautrasse soll im Bereich der A 7 etwa in Höhe der bereits bestehenden Abfahrt Moorburg bis zur ebenfalls bestehenden Autobahnaufffahrt Stillhorn (A 1) geführt werden.
Zu den wesentlichen Aufgaben dieses neuen Autobahnteilstücks gehört, dass es zugleich die Rolle der „Hafenquerspange“ übernehmen soll. Besonders bemerkenswert dabei: Der rot-grüne Senat verwendet diese über fast 40 Jahre genutzte Bezeichnung offiziell plötzlich nicht mehr. Statt dessen ist nun vollmundig von der „Hafenpassage Hamburg“ die Rede.
Das klingt eher wie eine edle Shoppingmeile als ein ehrgeiziges Verkehrsprojekt. Dieses soll nach dem Willen des Senats zum einen den überregionalen Verkehr in West-Ost-Richtung im Süd erelberaum bündeln und zudem die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens verbessern. Zudem soll die neue, knapp zehn Kilometer lange Autobahnteilstrecke die städtischen Siedlungs gebiete vom Verkehr durch die Bündelungswirkung der A 26 entlasten. Und sie soll zudem so etwas wie ein Kapazitätspuffer für den verkehrsreichen Großraum Hamburg sein. Mit der Umsetzung der Neubaustrecke hat Hamburg die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau (Deges) GmbH beauftragt. Sie realisiert Bundesfernstraßen für ihre Gesellschafter, den Bund und zwölf‚ Bundesländer.
In Hamburg setzt die Deges neben dem geplanten Neubau der A 26 auch den Ausbau der A 7 und die bereits in der Umsetzung befindliche Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (B 75) um.
Nach der 2011 durch den Bund erfolgten Festlegung der Trassenführung der so genannten „Hafenpassage“ wurde das Projekt 2016 in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ in den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) aufgenommen.
Seit mehreren Wochen informiert jetzt der Hamburger Senat, federführend hier die Wirtschaftsbehörde, in verschiedenen Bürgerveranstaltungen im Hamburger Süden über den geplanten Trassenverlauf der „Hafenpassage“. Dabei gibt es insbesondere im Bereich der Elbinsel Wilhelmsburg, zugleich ein eigener Stadtteil, einen nicht zu überhörenden Widerstand gegen das Bauvorhaben, für das bislang auf einen Realisierungshorizont um das Jahr 2022/23 herum gehofft wird. Da die Trasse vor allem im direkten Zulauf auf die Autobahnaufffahrt Stillhorn sehr dicht an Wohnbebauung verläuft, gibt es bereits jetzt aus Kreisen von Bürgergruppen die Forderung nach einer umfangreichen Untertunnelung der Strecke – eine Forderung, die die Kostenkalkulation schnell durcheinander schütteln würde. Schon jetzt geht man von rund einer Milliarde Euro aus. Zu den großen Kostenposten gehört dabei auch der Bau einer neuen Autobanbrücke über die Süderelbe.
Wie die Wirtschaftsbehörde mitteilte, liegen ab morgen die Planunterlagen für den ersten Abschnitt östlich der A 7 vom zukünftigen Autobahnkreuz A 7/A 26 bis zur ersten Anschluss stelle im Bereich Moorburg (Abschnitt 6a) vor. „Damit ist das Planfeststellungsverfahren jetzt eingeleitet“, so die Behörde. Die Planunterlagen liegen damit jetzt bis zum 3. April 2017 aus. Zugriff besteht auch über das Internet: <link http: www.hamburg.de bwvi np-aktuelle-planfeststellungsverfahren>www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren. EHA