Hafenschließung ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Schließung des traditionsreichen Fischereihafens in Friedrichskoog in Schleswig-Holstein für rechtens erklärt. Die 3. Kammer des Gerichts wies gestern die entsprechende Klage der Gemeinde und sowie eine Sammelklage mehrerer Anwohner und örtlicher Unternehmen gegen das Wirtschaftsministerium zurück. „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Weiterbetrieb des Hafens“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Karstens in der Urteilsbegründung. Wegen der besonderen Bedeutung für eine örtliche Werft wurde eine Berufung gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen.
Bereits eine frühere Koalition aus CDU und FDP hatte aus Kostengründen beschlossen, den 160 Jahre alten Hafen Friedrichskoog als Landeshafen aufzugeben (THB 19. Dezember 2014). Für den Vollzug war jetzt die Koalition aus SPD, Grünen und SSW zuständig. Der Hafen habe keine nennenswerte Verkehrsbedeutung mehr, hieß es. Zuletzt seien jährlich nur noch 100 Tonnen Krabben angelandet worden. pk