Hamburg spannt Schutzschirm über den Hafen

Die angesichts der rasant um sich greifenden Covid-19-Seuche inzwischen wiederholt im In- wie auch im Ausland erfolgte Einstufung der maritimen Verbundwirtschaft als „systemrelevant“ erfährt jetzt auch auf der materiellen Ebene eine Bestätigung. So hat der Hamburger Senat am Dienstag beschlossen, dass die Hamburg Port Authority (HPA) den unterschiedlichen Kunden und Nutzern des größten deutschen Universalhafens umfassend entgegenkommt. Das mit dem Ziel, dass die Unternehmen die für sie unerwarteten materiellen Folgen der Coronavirus-Krise nicht nur besser meistern können.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte dazu: „Unseren Hamburger Schutzschirm spannen wir auch über dem Hamburger Hafen auf. Das abgestimmte Paket wird auch in diesem Teil der maritimen Wirtschaft helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus einzudämmen.“ Und sein Senatskollege, Wirtschafts- und Hafensenator Michael Westhagemann (parteilos), ergänzte: „Der Hamburger Hafen muss auch in schwierigen Zeiten ohne Einschränkungen weiterlaufen. Deswegen helfen wir den Hafenbetrieben.“

Und das gehört unter anderem zum maritimen Schutzpaket der Hansestadt: Beim Hafenliegegeld sollen ab sofort „besonders umweltfreundliche Schiffe in erheblichem Maße entlastet werden“, so der Senat. Maßgeblich für die Berechnung sei dabei das sogenannte „Tier“-Level des Schiffs.

Vom 17. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 gelten demnach für Liegezeiten folgende erweiterte Ermäßigungen für alle Seeschiffe:

100 Prozent Rabatt für Schiffe, die durchgehend Hafenstrom aus erneuerbaren Energien bezogen haben

90 Prozent Rabatt für Tier-3-Schiffe und/oder Schiffe, die Hafenstrom bezogen haben

50 Prozent Rabatt für Tier-2-Schiffe und

20 Prozent Rabatt für Tier-1-Schiffe

Eine Entlastung wird es auch für die auch und gerade durch die flächendeckenden Ausgangsbe- und Reiseeinschränkungen besonders gebeutelte Fahrgastschifffahrt geben, für die in diesen Tagen eigentlich das Saisongeschäft beginnt. Ebenfalls miteinbezogen werden auch die vor allem klein- und mittelständisch geprägten Barkassenbetriebe. Für sie wird die HPA auf die Erhebung der fälligen Hafennutzungsentgelte – die sogenannten Kombi-Entgelte – im zweiten Quartal 2020 komplett verzichten. Die Unternehmen hatten sich erst vor wenigen Tage mit einem dringenden Hilferuf an den Senat gewandt, weil ihr Geschäft praktisch von einer auf die anderen Minute vollständig entfiel. Auf der anderen Seite lasten auf den meisten dieser Betriebe zum Teil hohe Schulden, da die Firmen in den zurückliegenden Jahren umfassend in die Modernisierung und technische Anpassung ihrer Flotten investiert haben.

Auch die Mieter der verschiedenen Liegenschaften bezieht die HPA in das Hilfspaket mit ein. Demnach gewährt die Hafenverwaltung ab sofort eine zinslose Stundung der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni, wenn die infrage kommenden Firmen dafür einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Und weiter heißt es: „Eine Stundung der Zahlungen ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich.“ Für die Stundung von Mieten und Hafenentgelten sei ein formloser schriftlicher Antrag an die HPA nötig.

Die aktuelle Senatsentscheidung wird durch die Hamburger Hafenwirtschaft ausdrücklich begrüßt. Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH), kommentierte sie mit diesen Worten: „Wir begrüßen die Entscheidung einer zinslosen Stundung von Mieten und Hafenentgelten. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.“  EHA

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