Hollands Häfen entrüstet über neue EU-Steuerauflagen

Die niederländischen Seehäfen laufen Sturm gegen die Entscheidung der EU-Kommission, dass sie ab 2017 eine Körperschaftssteuer entrichten sollen.

Die Kommission hatte noch im Januar von der niederländischen Regierung in Den Haag gefordert, die Befreiung ihrer sechs Seehäfen von der Körperschaftsteuer aufzuheben und ihre Bestimmungen dadurch mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang zu bringen. Eine ähnliche Aufforderung ging an Belgien und Frankreich, in denen vergleichbare Befreiungen gelten. Am Montag kündigten der Hafenbetrieb Rotterdam sowie der Hafenbetrieb Amsterdam, Groningen Sea ports, Havenschap Moer dijk, Port of Den Helder und Zeeland Seaports an, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

„Wir sind nicht gegen die Entrichtung von Körperschaftssteuern, sondern dafür, dass die Regelung für alle europäischen Seehäfen gelten soll. Dies ist für uns eine Grundsatzfrage. Die ausländischen Häfen, mit denen wir im Wettbewerb stehen, zahlen keine Körperschaftssteuer und werden zudem noch auf unterschiedliche Weise von staatlicher Seite unterstützt“, stellte Paul Smits, Finanzdirektor beim Hafenbetrieb Rotterdam (HbR) fest. Er plädiert dafür, dass „in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen sollten. Die Entrichtung von Körperschaftssteuer geht zulasten unserer Investitionen in den Hafenkomplex“, so Smits weiter. Für Rotterdam hieße das: rund 60 Millionen Euro an Körperschaftssteuer jährlich. EHA

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