OTB: Bremen hofft auf Erfolg

Das Land Bremen kann bei seiner Beschwerde gegen den Baustopp für den Offshorehafen Bremerhaven auf einen Erfolg hoffen.

Das teilte das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) jetzt nach einem ganztägigen Erörterungstermin mit. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob das Land Bremen für das Planfeststellungsverfahren zuständig ist. Das Bremer Verwaltungsgericht (VG) ist der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist und hatte einen Baustopp verhängt. „Das OVG hat zum Ausdruck gebracht, dass es in dieser Frage dem VG möglicherweise nicht folgen werde“, so das OVG. Eine endgültige Entscheidung soll bis Anfang April fallen.

Der Baustopp wurde verhängt, weil die Verwaltungsrichter Zweifel an der Zuständigkeit für den Bau äußerten. Die Weser sei eine Bundeswasserstraße, deshalb sei die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verantwortlich und nicht das Land Bremen, hieß es in der Begründung. Das hatte der Senat zurückgewiesen. Für Hafenprojekte seien die Bundesländer zuständig.

Auf dem Offshore-Terminal sollen Windräder vormontiert und verschifft werden. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte gegen den Bau geklagt. Sie hält das Vorhaben wegen eines bereits bestehenden Schwerlasthafens in Cuxhaven für überflüssig. Das OVG stellte jetzt auch fest: „Wegen des erheblichen Eingriffs in die Natur darf das Vorhaben nur verwirklicht werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind.“ fab

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben