Urteil zur Vertiefung der Weser erwartet

Die Kosten der Weservertiefung werden auf 50 Millionen Euro geschätzt. In Bremerhaven sollen künftig tideunabhängig Schiffe mit bis zu 13,80 Metern Tiefgang festmachen können, Foto: Lang
Darf die Weser vertieft werden oder nicht? Diese Frage beschäftigt inzwischen zwei Gerichte. Jetzt wird ein wegweisendes Urteil fallen. Doch ein Ende des Streits ist nicht in Sicht.
Die Häfen in Bremen und Bremerhaven florieren. Damit das auch auf lange Sicht so bleibt, wollen Politik und Wirtschaft die Weser für größere Containerschiffe vertiefen. Die Pläne treiben Umweltschützer seit Jahren auf die Barrikaden. Sie haben den Streit bis vor die obersten Gerichte getragen. Am morgigen Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil verkünden, das Beobachter jetzt schon als richtungweisend bezeichnen. Denn es wird sich auf alle Projekte dieser Art in der EU auswirken.
„Es wird ein Meilenstein in der Umweltgesetzgebung erreicht“, sagt der Bremer BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Sein Umweltverband hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen geklagt. Vor zwei Jahren setzten die Leipziger Richter das Verfahren aus und riefen den Luxemburger EuGH an. Dieser sollte klären, wie strikt die europäische Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden muss. Diese besagt, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtern darf.
Doch ist das eine reine Ziel vorgabe oder müssen alle Projekte untersagt werden, die einen Fluss oder See schädigen könnten? Das wollten die Leipziger Richter unter anderem von ihren Kollegen in Luxemburg wissen. Auch das Verfahren um die Elbvertiefung, über das derselbe Senat verhandelt, ruht bis zur Entscheidung.
Ein Gutachter beim EU-Gerichtshof hatte sich im vergangenen Jahr für eine strengere Auslegung der Wasserschutzregeln ausgesprochen.Projekte, die den Zustand eines Gewässers verschlechtern, können danach nur durch gute Gründe gerechtfertigt werden, die von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind.
Bremens Häfensenator Martin Günthner (SPD) erwartet eine längst überfällige Präzisierung der Richtlinie. „Dies wird den weiteren Planungen endlich einen verbindlichen Rahmen setzen.“
Wie es anschließend mit der Weservertiefung weitergeht, das muss am Ende das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Die fünf Richter werden das EuGH-Urteil erst mal genau prüfen. „Dann sollen die Beteiligten eine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen“, so Gerichtssprecherin Renate Philipp. Üblich seien dafür Fris ten von ein bis zwei Monaten.
Als sicher gilt, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt seine Pläne zur Weservertiefung nachbessern muss. Die Leipziger Richter bemängelten bereits, dass es nur eine Umweltverträglichkeitsprüfungen dafür gegeben habe. In drei Bauabschnitten soll der Fluss so ausgebaggert werden, dass die Häfen in Bremerhaven, im niedersächsischen Brake und in Bremen künftig für größere Schiffe erreichbar sind. lni/FBi