Westhagemann drängt auf Schlick-Lösung

Die Unterhaltungsbaggerarbeiten im Hamburger Hafen sind aufwändig und eine künftige Lösung zur Schlickablagerung muss erst noch vereinbart werden., Foto: Arndt
Wo kann und darf mittel- und langfristig der im Hamburger Hafen anfallende Hafenschlick umweltgerecht abgelagert werden?
Auf diese Frage wollen Wirtschaftssenator Michael Westhagemann und Claudia Flecken, Leiterin Hafenin-frastruktur Wasser und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Hamburg Port Authority (HPA), am Dienstagmittag in der Wirtschaftsbehörde der Hansestadt die Öffentlichkeit unterrichten. Im Vorfeld dieser Präsentation war bekannt geworden, dass der parteilose Hafensenator den Druck auf eine nachhaltige Lösung des Sedimentproblems erhöht hat. Denn eine Zwischenlösung, die Verklappung des zum Teil noch belasteten Schlicks in Höhe der „Tonne E 3“ im Seegebiet rund um Helgoland, läuft eigentlich 2021 aus.
Der Stadtstaat Hamburg muss für diese Möglichkeit teuer bezahlen und überweist jährlich einen vertraglich fixierten jährlichen Ausgleichsbetrag an das Land Schleswig-Holstein. Zu dem Vertrag mit Kiel gehört dabei, dass sich die Ablagerungsmöglichkeit im Bereich der „Tonne E 3“ nach 2021 nur noch einmal um weitere fünf Jahre als Option verlängern lässt. Die mit der Kieler Landesregierung vor Jahren getroffene Vereinbarung sieht nach THB-Informationen zudem vor, dass jährlich nicht mehr als drei Millionen Kubikmeter beziehungsweise 1,5 Millionen Tonnen Trockensubstanz, in der Nordsee verklappt werden dürfen. Und: Das Baggerschlick darf genau festgelegte Belastungsgrenzwerte nicht überschreiten, was regelmäßig überprüft und dokumentiert wird. Bereits im März 2017 hatte die HPA gemeinsam mit dem damaligen Staatsrat in der Wirtschaftsbehörde, Dr. Rolf Bösinger, bekannt gegeben, dass sich Hamburg um die Endlagerung von Hafensedimenten in der „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ) bemühen werde. Flecken und Bösinger betonten damals, dass ein solches Genehmigungsverfahren „sehr komplex“ sei. Denn es müssten nicht nur zahlreiche Behörden und Ministerien, sondern auch alle Bundesländer in das Verfahren mit einbezogen werden.
Zudem sind umfangreiche Begleituntersuchungen in dem infrage kommenden Seegebiet in der AWZ vonnöten. Der Sachverhalt fällt dabei auch in den Zuständigkeitsbereich des BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) in Hamburg. Wirtschaftssenator Westhagemann sieht als Zwischenlösung jetzt auch die Möglichkeit, Schlickmengen im Bereich der zu Hamburg gehörenden Insel Scharhörn zu verklappen. Westhagemann spricht von „einem Plan „B“.
Auch dazu müsse allerdings das Einvernehmen mit den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein herbeigeführt werden. Die Gespräche würden bereits „mit Hochdruck“ geführt. Das Bekanntwerden dieser Überlegungen hat die führenden Umweltverbände bereits auf den Plan gerufen, die dem Senator und seiner Behörde sowie der HPA einen Vertrauensmissbrauch vorwerfen.
Hamburg muss jährlich rund 100 Millionen Euro für die Hafenschlickbeseitigung aufbringen. EHA