Zugunglück Hordorf: Bewährungsstrafe für Lokführer
Das Gericht befand den Angeklagten der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen sowie der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig. Der 41-jährige Lokführer, der während des Verfahrens geschwiegen hat, hätte den Zusammenstoß verhindern können, so die Richter. Sie folgten damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der Anwalt der Nebenkläger will Revision gegen das Urteil einlegen. Er hatte fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. (cm)