Zwei Häfen, ein Rechtsrahmen

Hafen Rotterdam – das wirtschaftliche Kraftzentrum der Niederlande und zugleich größter Seehafen Europas, Foto: Arndt
Die beiden großen niederländischen Universalhäfen Rotterdam und Amsterdam schreiben ein Stück nationaler und auch europäischer Hafengeschichte.
Denn sowohl für den Maas- als auch für den Ij-Hafen gilt ab sofort eine gemeinsame, einheitliche Hafenverordnung. Damit tragen die beiden Häfen, zugleich wirtschaftliche Kernzentren der Niederlande, auch wiederholten Anregungen und Wünschen aus der transportierenden und verladenden Wirtschaft Rechnung. Zudem sollte mit einer einheitlichen Hafenverordnung auch für mehr Transparenz gesorgt werden, da in den zurückliegenden Jahren verschiedene Sachverhalte immer komplexer wurden.
Das offiziell zum 6. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Gemeinschaftswerk ersetzt die bislang gesondert bestehenden Hafenverordnungen aus den Jahren 2010 und 2012, teilten die Hafenverwaltungen aus Amsterdam und Rotterdam mit.
Wichtig: Die neue Hafenverordnung bezieht ausdrücklich auch die verschiedenen kleineren Häfen der jeweiligen, übergeordneten Hafen-Cluster mit ein: Es sind für den Hafenknoten Rotterdam also die wichtigen, direkt benachbarten Partnerhäfen Dordrecht, Zwijnrecht und Papendrecht – man spricht in den Niederlanden auch von den „Drecht-Steden“ – sowie Vlaardingen und Schiedam. Für den Cluster Amsterdam sind es die im Bereich des Nordseekanals angesiedelten Spezialhäfen Velsen, Bever wijk und Zaanstad.
Am Zustandekommen des Gemeinschaftswerk hatten die entsprechenden Fachabteilungen – „Divisie Havenmeester“ – von Havenbedrijf Rotterdam (HbR) und Havenbedrijf Amsterdam NV (HA NV) über einen längeren Zeitraum intensiv gearbeitet. Damit das neue Gesamtwerk Rechtskraft erlangen konnte, mussten dann auch die Stadträte der beiden niederländischen Metropolen dieser Maßnahme formell zustimmen.
Die Autoren des Gesamtwerks betonen wiederholt, dass mit diesem neuen Rechtsrahmen auch künftige Entwicklungen in der Schifffahrt optimal berücksichtigt werden können. Ein wichtiges Stichwort in dem Zusammenhang lautet: neue Schiffstreibstoffe und neue Antriebskonzepte. In die neue Verordnung wurde beispielsweise ein besonderer „Schiffsenergie-Paragraf“ („scheepsenergieparagraaf“) aufgenommen. In ihm wird zum Beispiel ausführlich der Sachverhalt „LNG als Bunkertreibstfoff“ umfassend geregelt. Die neue Hafenverordnung ist über das Internet abrufbar. EHA