Bau der A20 kann weitergehen

Beim auch für den Seehafenhinterlandverkehr wichtige Autobahnprojekt A20 („Küstenautobahn“) kann es jetzt auf niedersächsischer Seite weitergehen. Die Grundlage dafür ist der sogenannte „Gesehen“-Vermerk des Bundesverkehrsministeriums. Damit ist es jetzt möglich, die Vorplanungen für den nunmehr siebten Bauabschnitt der A 20 zwischen Elm (Landesstraße 114) und dem Autobahnkreuz A20/A26 bei Drochtersen voranzutreiben, teilte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies mit.

Formell können jetzt die Planfeststellungsunterlagen aufgestellt werden. Vorgesehen sei, Mitte 2017 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu stellen, führte Lies in Hannover aus. Der Minister sagte weiter, dass es jetzt darum gehe, die A 20 nicht nur zu planen, sondern, dass sie „auch gebaut wird“. Wenn sich keine Verzögerungen ergeben, können wir an diesem Abschnitt mit einem Baubeginn vielleicht schon im Jahr 2021 rechnen“.

Die A20 gehört zum Gesamtkomplex der insgesamt 17 „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ (VDE) aus dem Jahr 1991. In Mecklenburg-Vorpommern entstand ab 1992 die A20 (Projekt 10) und wurde von der polnischen Grenze bei Stettin bis nach Lübeck, an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, gebaut, um dann viel später schrittweise in Schleswig-Holstein weitergeführt zu werden. Die Autobahn soll den Ostseeraum mit den Industriezen tren in Westeuropa verbinden. Sie soll einmal 541 Kilometer lang sein. Rund 345 Kilometer sind fertig. EHA

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