„Es bleibt keine Tonne Ladung liegen“

Die Binnenschifffahrt leidet unter den Folgen ausbleibender Niederschläge. Doch das darf nicht dazu führen, an der Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers Binnenschiff zu zweifeln.

Das betont der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB). Im Dialog mit ihren Kunden könnten die Binnenschifffahrtsunternehmer sehr wohl Lösungen finden, dank derer keine Tonne „liegen bleibt“. So bestehe beispielsweise die Möglichkeit, die Ladung auf mehrere Schiffe zu verteilen oder einen späteren Liefertermin zu vereinbaren.

Vom Niedrigwasser – in der Branche spricht man auch vom „Kleinwasser“ – seien derzeit insbesondere frei fließende Flüsse wie Rhein, Donau und Elbe betroffen. Hingegen auf staugeregelten Flüssen wie Mosel, Neckar und Main, im westdeutschen Kanalgebiet und auch auf weiteren Kanälen seien die Auswirkungen einer schwach ausgeprägten Niederschlagstätigkeit deutlich geringer.

Der BDB weist darauf hin, dass diese Rahmen bedin gun gen für Binnenschifffahrtbetriebe vor allem zur Folge hat, dass die Schiffe nicht maximal be laden werden können, weil anderenfalls der Tiefgang nicht ausreicht.

Mit welcher Auslastung die Binnenschiffe noch fahren können, sei aber von verschiedenen individuellen Faktoren wie Art der Ladung, dem Schiffstyp und nicht zuletzt der im entsprechenden Fahrtgebiet zur Verfügung stehenden Fahrrinne abhängig. Dieser für die Schifffahrt hindernisfrei vorgehaltene Bereich habe zum Beispiel beim Niederrhein eine Tiefe von 2,80 Metern unter dem sogenannten „Gleichwertigen Wasserstand“ (GlW). Dabei handelt es sich um einen Referenzwert, der auf einen bestimmten Pegelstand bezogen ist.

Im Mittelrheintal betrage die Fahrrinnentiefe stellenweise nur 1,90 Meter, sodass die Folgen bei Niedrig wasser hier deutlicher zu Tage träten.

Es gebe allerdings auch Wasserstraßen, an denen der GlW nicht definiert sei. Anders als bei Hoch wasserlagen, bei deren Auftreten ab bestimmten Hochwassermarken Maßnahmen wie Einschränkungen und Sperrungen von den zu ständigen Behörden verhängt werden, sei Schifffahrt bei Niedrigwasser in der Regel bis an die physi kalische Grenze möglich. Das bedeutet: Die Sicherheit für Schiff, Besatzung und Ladung muss in jedem Fall gewährleistet sein. EHA

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