Gericht sieht von Strafbefehl ab

Gut ein Jahr nach der folgenschweren Kollision des Frachters „Emsmoon“ mit der Emsbrücke im ostfriesischen Weener ist der Unfall juristisch aufgearbeitet.

Der Lotse und der Kapitän hätten sich in der Unglücksnacht des 3. Dezember 2015 fahrlässigerweise nicht ordentlich mit dem Brückenwärter abgesprochen, teilte das Landgericht Aurich jetzt mit. Diese Pflichtvergessenheit sei aber kein grob pflichtwidriges Verhalten, das die Verhängung einer Geldstrafe rechtfertige. Deshalb wies das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem Strafbefehl gegen den 57-jährigen Lotsen und den 53 Jahre alten Kapitän ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Am kommenden Montag (23.1.) wollen Bahnchef Rüdiger Grube, Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) und der Chef der Werft in Papenburg, Bernard Meyer, über den Wiederaufbau der zerstörten Brücke beraten. Als favorisierte Lösung galt bisher eine schlichte Reparatur der schwer beschädigten Brücke. Die Meyer Werft hat in mehreren Varianten Überlegungen zu einem größeren Umbau angestellt, der eine leichtere Durchfahrt von neu gebauten Kreuzfahrtschiffen der Werft ermöglichen soll. Der Wiederaufbau soll 30 Millionen Euro kosten und spätestens 2021 abgeschlossen sein. Der Bahnverkehr zwischen Leer und Groningen ist seit dem Unfall unterbrochen. lni/fab

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