Lkw-Hinterlandverkehr teurer

Auch der Seehafenhinterlandverkehr ist davon betroffen: Die Lkw-Maut wird ab dem 1. Juli 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.

Den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete die Bundesregierung am Mittwoch. Ein Ziel der Maut-Erweiterung ist es, Verkehrsströme besser zu lenken und gleichzeitig den Modal Split zugunsten umweltfreundlicher Landverkehrsträger wie Binnenschiff und Bahn zu verändern. Zudem verspricht sich der Bund von der Maßnahme jährliche Mehreinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro. Durch die Maßnahme werden künftig rund 40.000 zusätzliche Kilometer für die Straßenbenutzungsgebühr mit berücksichtigt. Bisher wird das Wegeentgelt für Lastwagen ab 7,5 Tonnen auf rund 13.000 Kilometern Autobahnen sowie 2300 Kilometern besonders ausgebauter Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht für Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen gilt bereits seit Oktober 2015. Spätestens bis Ende 2017 soll zudem geprüft werden, ob die Maut auch auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen sowie auf Fernbusse ausgedehnt werden sollte. Bei den 3,5-Tonnern handelt es sich vor allem um die sogenannte „Sprinter“-Klasse, die für die Kurier- und Paketbranche wichtig ist. Die deutsche Lkw-Maut trat nach mehrjähriger Verzögerung, unter anderem bedingt durch technische Probleme, am 1. Januar 2005 in Kraft. EHA

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