„Weg ist frei“ für Küstenautobahn A20

Erleichterung bei Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

Für ihn ist nach der am Donnerstag verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung der sogenannten Küstenautobahn „der Weg frei für die A20“. Albig weiter: „Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie wir es vorgesehen haben.“ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Klagen gegen die Planungen für die A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg zuvor überwiegend zurückgewiesen.

Trotz der vom Gericht verlangten Aufforderung, Unterlagen zur Wasserrahmenrichtlinie noch öffentlich auszulegen, gebe es für die Planungen keine zusätzlichen Zeitverluste in Schleswig-Holstein, führte Albig weiter aus. Niedersachsen betreffe dies auch. „Ansonsten sind in allen anderen Punkten keine weiteren Hinweise, Auflagen oder Re striktionen erteilt worden.“ Darüber sei er sehr erleichtert. Die Weiterführung des Baus der wichtigen Fernstraße, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern seit mehr als zehn Jahren bis an die deutsch-polnische Grenze verfügbar ist, auch in Schleswig-Holstein könne nun konsequent Schritt für Schritt vorangetrieben werden. „Dazu gehört natürlich auch, dass der Bund bei der Planung und der Finanzierung der Elbquerung das Seinige tut und dass wir – wenn es irgendwie geht – von Hinweisen wie vom Bundesumweltamt künftig verschont bleiben.“

Albig reagierte damit auf tags zuvor gemachte Aussagen der Behörde, die sich aus Naturschutzgründen gegen die A20 ausgesprochen hatte. Und auch die für Hamburg bedeutsame A26-Ost („Hafenquerspange“ ) fand im selben Atemzug keine Zustimmung des Umwelt bundesamtes. EHA/dpa

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