Berufungsprozess eröffnet

Im Berufungsprozess um den Untergang des Öltankers „Prestige“ 2002 vor der Nordwestküste Spaniens hat die Staatsanwaltschaft jetzt die Aufhebung der Freisprüche aus der ersten Instanz gefordert.

Bei der Entscheidung des Gerichts vor zwei Jahren seien wichtige Fakten und Unterlagen nicht berücksichtigt worden, betonte der Staatsanwalt bei der Eröffnung des Berufungsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid.

Der Untergang des mit 77.000 Tonnen Schweröl beladenen Tankers im November 2002 hatte die größte Umweltkatastrophe in der spanischen Geschichte ausgelöst. Rund 1600 Kilometer Küste wurden mit Ölschlamm verseucht. Ein Gericht in La Coruña entschied 2013, dass für das Unglück niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne, und sprach die drei Angeklagten frei.

Die aktuelle Entscheidung der Richter dürfte auch in finanzieller Hinsicht von Bedeutung sein. Da das Gericht in der ersten In stanz die Angeklagten von der Verantwortung für die Umweltkatas trophe freigesprochen hatte, blieb auch unklar, wer für die Schäden aufkommen muss. Dies könnte sich nun im Falle eines Schuldspruchs ändern. Die Freisprüche in der ersten Instanz hatten nicht nur die Anklagebehörde, sondern auch Umweltschutzorganisationen angefochten. dpa/bre

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