BG Verkehr besichtigt nur noch in deutschen Häfen

Schiffe unter ausländischer Flagge, die eine sogenannte Gleichwertigkeitsbescheinigung benötigen, wird die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) ab dem 1. August nur noch in deutschen Häfen besichtigen.

Grund hierfür sind nach Angaben der Dienststelle Schiffssicherheit die sprunghaft gestiegenen Besichtigungszahlen und der hohe Zeitaufwand für die An- und Abreise zu und von ausländischen Häfen. Die Änderung betrifft sowohl Erst- als auch Erneuerungsbesichtigungen.

Jedes Schiff, das keine Solas-Zeugnisse für die internationale Fahrt hat und nur innerhalb der deutschen Küstengewässer operiert, benötigt eine Gleichwertigkeitsbescheinigung der BG Verkehr. Damit soll auch für Schiffe unter ausländischer Flagge ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie für Schiffe unter deutscher Flagge in der Küstenschifffahrt sichergestellt werden, heißt es in der Mitteilung. In der Praxis benötigen vor allem Offshore-Zubringerschiffe (Crew Transfer Vessels) eine Gleichwertigkeitsbescheinigung.

Die BG Verkehr stellt Gleichwertigkeitsbescheinigungen nur nach einer vorherigen Besichtigung an Bord des jeweiligen Schiffes aus. Die Zahl dieser Besichtigungen ist im Laufe der vergangenen Jahre stark angestiegen. Rückte die BG Verkehr 2015/2016 von Hamburg aus nur zu 47 Besichtigungen aus, verzehnfachte sich die Zahl von Januar 2017 bis Juni 2019 nahezu. Demnach standen in diesem Zeitraum insgesamt 433 Besichtigungen an. bek

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