BSH benennt Zulassungsstelle

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Lloyd’s Register Deutschland GmbH in Hamburg als deutsche notifizierte Stelle für Schiffsausrüstung im Rahmen der Richtlinie 2014/90/EU anerkannt. Seit dem 10. Dezember darf sie den europäischen Richtlinien entsprechende Schiffsausrüstung zulassen.

Die britische Klassifikationsgesellschaft Lloyd’s Register betreibt mit Lloyd’s Register Verification Ltd. eine von Großbritannien notifizierte Stelle für Schiffsausrüstung. Ab dem vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union dürfen britische Stellen jedoch keine Schiffsausrüstung mehr für den europäischen Binnenmarkt zulassen. „Nach aktuellem Stand wird dies nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2021 der Fall sein“, teilte das BSH am Mittwoch mit. Mit der Lloyd’s Register Deutschland GmbH gibt es nun weiterhin eine europäische notifizierte Stelle unter dem Dach von Lloyd’s Register.

In Deutschland gibt es den Angaben zufolge insgesamt sechs notifizierte Stellen zur Konformitätsbewertung von Schiffsausrüstung, die damit einen erheblichen Marktanteil bei der Zulassung von Schiffsausrüstung in Europa abdecken und vom BSH überwacht werden. Im Einzelnen sind dies die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation in Hamburg, DNV GL SE in Hamburg, Phoenix Testlab GmbH in Blomberg, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG in Hamburg, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), DGUV Test, Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs „Persönliche Schutz-ausrüstungen“ in Haan und Lloyd’s Register Deutschland GmbH in Hamburg. bek

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